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Vollzug der Wassergesetze;
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Faulbach, Breitenbrunn und Altenbuch, Landkreis Miltenberg, sowie den Gemarkungen Hasloch, Hasselberg und Schollbrunn, Landkreis Main-Spessart zum Schutz der Brunnen 1 und 2 für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Landkreis Miltenberg
vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe wurden Planunterlagen für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen 1 und 2 Breitenbrunn mit Datum 16.11.2020 beim Landratsamt Miltenberg eingereicht. Die Brunnen dienen zur Wasserversorgung der Mitgliedsgemeinden (Altenbuch, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe. Der Umgriff des geplanten Wasserschutzgebietes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Zum Schutz öffentlicher Wasserversorgungen werden regelmäßig Wasserschutzgebiete festgesetzt (§ 51 WHG). Für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist ein förmliches Verfahren nach dem BayVwVfG durchzuführen (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG).
Nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG liegen die vollständigen Planunterlagen für das Wasserschutzgebiet bei der Gemeinde Altenbuch/, der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten für die Dauer eines Monats vom 23.09.2024 bis 23.10.2024 zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Unterlagen und wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Die Brunnen 1 und 2 Breitenbrunn des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe befinden sich auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4399 und 4380/2 der Gemarkung Faulbach.
2. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 23.09.2024 bis 23.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Altenbuch, Kirchstr. 15, 97901 Altenbuch im Bürgerbüro; im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten, Hauptstr. 132, 97909 Stadtprozelten, Zimmer 6 EG und im Landratsamt Miltenberg, Zimmer 164a, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Gemeinde Altenbuch/VGem Stadtprozelten: 09392/976013); Landratsamt Miltenberg, Frau Zeiler, Tel. 09371/501289).
3. Etwaige Einwendungen sind bei der Gemeinde Altenbuch/Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten oder beim Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. (Die Abgabe der Einwendungen per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.)
4. Die Einwendungen müssen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der unter 3. genannten Stellen eingegangen sein.
5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
6. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Amend
1. Bürgermeister