Hinweis zur Grundsteuerreform 2025

10.01.2025
Im Zuge der Grundsteuerreform wird ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer neu berechnet.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt.

Sollten Sie bei der Überprüfung Ihres Messbescheides des Finanzamtes Unstimmigkeiten feststellen, können Sie beim zuständigen Finanzamt (nicht bei der Gemeinde) einen Antrag zur Änderung des Grundsteuermessbetrages einreichen.

Die Gemeinde ist an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden.

Änderungen (z. B. Messbetragshöhe, Eigentümer) können erst nach Prüfung und Bearbeitung der Änderungsanzeige vom Finanzamt erfolgen. Das Finanzamt übermittelt die aktualisierten Messbescheide an die Gemeinde und daraufhin kann die Verwaltung entsprechend die Bescheide aktualisieren.

Für die Änderung eines Grundsteuermessbetragsbescheids benötigen Sie das vom Finanzamt Obernburg bereitgestellte Formblatt:

Das Formular als Download finden Sie hier: Formblatt - Änderungsantrag Grundsteuermessbetragsbescheid

Das Formular kann auch auf der Gemeinde abgeholt werden.

Hinweis:

Reichen Sie für jedes Aktenzeichen einen separaten Antrag schriftlich beim Finanzamt Obernburg ein.

Die Telefonnummer des Finanzamtes Amorbach lautet: 0 93 73 20 20

Kategorien: Die Gemeinde Altenbuch informiert

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