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15.10.2019
Informationen zur Verbrennung innerhalb und außerhalb der Ortschaft.
Bereits im Jahre 2009 wurde die Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile aufgehoben.
Demnach dürfen innerhalb geschlossener Ortschaft keine pflanzlichen Gartenabfälle mehr verbrannt werden.
Sofern dennoch verbrannt wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Miltenberg. Abends und am Wochenende können Zuwiderhandlungen bei der Polizeiinspektion Miltenberg gemeldet werden.
Gartenabfälle dürfen nur auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind und nur im Außenbereich verbrannt werden. Ebenso müssen die Vorgaben des Brand- und Immissionsschutzes eingehalten werden.
Bitte nehmen sie deshalb die kostenlose Abgabe des Grüngutes auf dem Grüngutplatz in Anspruch.
Ordnungsamt der VGem Stadtprozelten
Kategorien: Die Gemeinde Altenbuch informiert