Verwaltung
Erstattung von Verkehrswertgutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jonas Bischoff Geschäftsstellenleiter | 09371 501-374 | 09371 50179-119 | 252 | gutachterausschuss@lra-mil.de |
Patrick Fuller Sachbearbeiter | 09371 501-163 | 09371 50179-119 | 260 | gutachterausschuss@lra-mil.de |
Entstehende Kosten
Die Gebühr für ein Verkehrswertgutachten ist nach § 15 BayGaV im Regelfall wertabhängig. Maßgebend ist der ermittelte marktangepasste vorläufige Wert der Immobilie.Als Orientierungshilfe sind exemplarisch einige Werte und Gebühren dargestellt:
Wert in € bis | Gebühr in € |
200.000 € | 2.450 € |
300.000 € | 2.600 € |
400.000 € | 2.700 € |
500.000 € | 2.800 € |
über 500.000 € bis 1.000.000 € | 1.800 € zzgl. 2 v. T des Wertes |
über 1.000.000 € bis 10.000.000 € | 2.800 € zzgl. 1 v. T des Wertes |
über 10.000.000 € | 3.200 € zzgl. 1 v. T des Wertes |
Neben den Gebühren werden Auslagen nach § 15 Abs. 5 BayGaV (z.B. für notwendiges Aufmaß, die Erstellung bzw. Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Portogebühren, Reisekosten u.a.) in Rechnung gestellt.
Wird ein Antrag vor der Erstattung des Gutachtens zurückgenommen, gilt Art. 8 Abs. 2 KG entsprechend mit der Maßgabe, dass mindestens 50,00 Euro als Gebühr zu erheben sind.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 - 6 Monate.Bemerkungen
Antragsberechtigte sind nach § 193 Abs. 1 Satz 1 BauGB u. a. kreisangehörige Kommunen, Privatpersonen als Eigentümer einer Immobilie oder von Grundstücken, Behörden, Gerichte und Justizbehörden. Bei mehreren Eigentümern ist der Antrag gemeinsam zu stellen und dem Gutachterausschuss eine kompetente Person als Ansprechpartner und Kostenträger zu benennen.
Gutachten für private Zwecke werden auch von privaten Sachverständigen aus dem Bereich Architektur- und Bauingeneurwesen erstellt.